05
Apr
Mindestens Mindestdatenspeicherung
Mindestspeicherdauer
Wer sich fragt, wie so kreative Wortschöpfungen wie neuartiges Rundfunkempfangsgerät, Sicherheitsscanner oder Warnschussarrest entstehen, der konnte das gerade live erleben. Auf dem 14. europäischen Polizeikongress in Berlin diskutierten vier Länderinnenminister über die Zukunft des Internets. Es ging um Schutzlücken, um Cyberwar und um die Vorratsdatenspeicherung. Beziehungsweise um die Mindestpeicherdauer für IP- und Telefondaten. So nämlich sollte, fand Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, die Vorratsdatenspeicherung künftig unbedingt genannt werden.
Lesen sollte man auch den entsprechenden Artikel bei Netzpolitik:
Da Vorratsdatenspeicherung mittlerweile durch das Urteil des Bundesverfassungsrecht und damit der Verletzung unserer Grundrechte negativ assoziiert wird, soll also Neusprech her. Interessant ist natürlich auch die Formulierung, dass diese Daten mindestens sechs Monate aufgehoben werden sollen. Bisher bemühte sich die Bundesregierung immer den Verhandlungserfolg auf europäischer Ebene hervorzuheben, dass wir in Deutschland nur sechs Monate speichern brauchen. Unsere Befürchtung war immer, dass diese sechs Monate später mal schnell ausgeweitet werden. Das klingt hier rhetorisch an.

















