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09
Apr

Vor Jahren in Kino und Fernsehen - jetzt als Kinderpornografie verbieten

zu dieser Schlussfolgerung muss man kommen, wenn man sich den

Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des
Rates

durcharbeitet. In den 70-er und 80-er Jahren Jahren wurden im Kino Filme (zum Beispiel diese Serie mit 13 Teilen) gespielt und von 1,2  bis über 6 Millionen Kinobesuchern angesehen. Ja schlimmer noch,

Die Serie erhielt drei Goldene Leinwände und hatte weltweit über 100 Millionen Zuschauer.

Nach obiger Richtlinie wäre diese Serie, wären diese Filme eindeutig verboten. VERBOTEN - weil Kinderpornografie.

Ich zitiere aus obigem Vorschlag:

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:
(a) „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren;
(b) „Kinderpornografie”
(i) jegliches Material mit Darstellungen eines Kindes, das an realen oder
simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder
(ii) jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär
sexuelle Zwecke; oder
(iii) jegliches Material mit Darstellungen einer Person mit kindlichem
Erscheinungsbild, die an realen oder simulierten eindeutig sexuellen
Handlungen beteiligt ist oder jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane
einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle
Zwecke; oder
(iv) realistische Darstellung eines Kindes, das an eindeutig sexuellen
Handlungen beteiligt ist oder realistische Darstellung der
Geschlechtsorgane eines Kindes, unabhängig von der tatsächlichen
Anwesenheit des Kindes, für primär sexuelle Zwecke;
[...]

Und dieser Tatbestand ist bei den Filmen, bei der Serie mit Sicherheit erfüllt:

Die in aller Regel unbekannten jungen Darstellerinnen, die die „Schulmädchen“ des Titels mimten, waren nicht die vom Filmplakat als „Mitwirkende“ angegebenen „Mädchen aus Mittelschulen und Gymnasien und ihre Freunde“, sondern nach Angaben Hartwigs anfangs hauptsächlich Kaufhaus-Verkäuferinnen im Alter von 16 bis 19 Jahren, denen eine Tagesgage von 500 DM geboten wurde (bei einem ungefähren Monatsverdienst von 600 bis 800 DM im Kaufhaus). Mit zunehmender Zahl der Fortsetzungen stieg die Höhe der Gage, Produzent Hartwig nennt beispielsweise 1000 statt vorher 500 DM.

Quelle: Wikipedia

Damit ist der Absatz a:

„Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren;

zumindest teilweise erfüllt. Die Darstellerinnen im Alter von 18 und  19 Jahren dürften zumindest vom Aussehen oder der Erscheinung (Bekleidung, Frisur u.ä.) den Kriterien des Absatz b iii:

einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild…

entsprechen. Und wenn man sich den Inhalt der Filme betrachtet (also jetzt nicht wirklich -sondern nur in der Beschreibung):

Die etwa 90 Minuten langen Filme waren Episodenfilme, die die einzelnen Episoden durch eine Rahmenhandlung verbanden. Anlass, die einzelnen Geschichten zu erzählen, konnte z.B. eine Elternbeiratssitzung sein, eine Gerichtsverhandlung oder die Unterhaltung einer Gruppe von Freundinnen. Die Ideen für die einzelnen Episoden entnahm der Produzent beispielsweise Zeitungsberichten oder mitgehörten Gesprächen von Schülerinnen in der Straßenbahn. Durch die Vielzahl der einzelnen Episoden wurden manche Grundtypen von Szenen immer wieder variiert. Häufige Konstellationen waren z.B.: ein Schulmädchen und ein wesentlich älterer Mann (ab 35 Jahren); ein junges Liebespaar; das „erste Mal“; Inzest mit dem (Stief-) Vater, Bruder oder Großvater; eine Vergewaltigung. Begleitet werden die Szenen von Kommentaren mit „Wissenschaftsgestus“ (Annette Miersch), entweder aus dem Off gesprochen oder von in der Rahmenhandlung gezeigten „Experten“ aller Art, wie Psychologen, Ärzten oder Geistlichen. Nach Aussage des Produzenten sollten diese Kommentare zum einen dem Film „eine gewisse Aussage geben“, zum anderen die Drastik der Bilder abmildern und so die Zensurgefahr durch die FSK verringern helfen.

Quelle: Wikipedia

werden doch eindeutig die weiteren Kriterien Absatz b iii erfüllt:

…die an realen oder simulierten eindeutig sexuellen
Handlungen beteiligt ist oder jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane
einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle
Zwecke; oder
(iv) realistische Darstellung eines Kindes, das an eindeutig sexuellen
Handlungen beteiligt ist oder realistische Darstellung der
Geschlechtsorgane eines Kindes, unabhängig von der tatsächlichen
Anwesenheit des Kindes, für primär sexuelle Zwecke;

Und schlimmer noch, auch die Kriterien des Absatz c werden erfüllt:

(c) „Kinderprostitution“ das Einbeziehen eines Kindes in sexuelle Handlungen,
wenn Geld oder sonstige Vergütungen oder Gegenleistungen dafür geboten
oder versprochen werden, dass sich das Kind an sexuellen Handlungen
beteiligt; unabhängig davon, ob das Geld, das Versprechen oder die
Gegenleistung dem Kind oder einem Dritten zugute kommt;

Denn es gab Gegenleistungen in Geld (und vermutlich sogar noch das Versprechen auf Ruhm oder Karriere):

Die in aller Regel unbekannten jungen Darstellerinnen … im Alter von 16 bis 19 Jahren, denen eine Tagesgage von 500 DM geboten wurde (bei einem ungefähren Monatsverdienst von 600 bis 800 DM …). Mit zunehmender Zahl der Fortsetzungen stieg die Höhe der Gage, Produzent Hartwig nennt beispielsweise 1000 statt vorher 500 DM.

Nur gut das hier die Verantwortlichen bekannt sind. Aber Strafrechtlich dürfte das in diesem Fall keine Rolle mehr spielen, denn der letzte Film diese Serie wurde 1980 gedreht, die jüngste Darstellerin damals 16 Jahre ist jetzt 46 Jahre und weil die “Opfer” nicht innerhalb von 10 (bzw. 20) Jahren nach Volljährigkeit Anzeige erstattet haben ist eh alles verjährt.

Laut deutschem Recht verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers, in schweren Fällen nach 20 Jahren.

Bleibt also nur noch die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, welche einen (oder gar mehrere) dieser Filme als Video zu Hause oder auf dem Computer oder eventuell sogar im Internet haben - gegen die muß mit aller Härte vorgegangen werden, denn diese sind die wahren Verbrecher. Und nicht die Produzenten solcher Filme, und nicht die Verleiher, welche diese einem Millionenpublikum zu Verfügung stellten, und auch nicht die Fernsehsender, welche soweit ich weiß, diese Filme im Abendprogramm unverschlüsselt ausstrahlten. Nein das ist alles nicht so schlimm.

Schlimm wäre, wenn einer dieser Filme (egal ob nur Ausschittsweise oder gar vollständig) in Internet auftaucht. Aber nicht Schlimm wegen der Urheberrechtsverletzung nein, schlimm weil Kinderpornografie.

Und nun erkläre mir bitte mal einer, was das Ganze soll. Kindesmissbrauch verhindert damit sicherlich nicht!

Karl Weiss hat über diese Problematik schon am 17. April 2009 geschrieben und ich habe ihn hier (mehr rethorisch) gefragt warum er diesen Artikel geschrieben hat - und er hat mir geantwortet.

Also wenn diese Richtlinie Gesetz wird, können die Blogs, viele andere Webseiten und auch Wikipedia zumachen, und endlich haben die Politiker das Internet, was sie gern hätten. Und der Kindesmissbrauch in der wirklichen Welt geht unbemerkt weiter…

Ein Kommentare zu diesem Beitrag. to “Vor Jahren in Kino und Fernsehen - jetzt als Kinderpornografie verbieten”

  1. Tweets die Lumperladen » Blog Archiv » Vor Jahren in Kino und Fernsehen - jetzt als Kinderpornografie verbieten erwähnt -- Topsy.com sagt:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von kino_news erwähnt. kino_news sagte: Lumperladen » Blog Archiv » Vor Jahren in Kino und Fernsehen …: Vor Jahren in Kino und Fernsehen - jetzt als Kin… http://bit.ly/aL6NQR [...]

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