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Nov
Auch den Kindern das Warmwasser abgestellt
So werden die Kinder geschützt: Wenn die Mutter die Miete nicht bezahlen kann, dann darf man auch das warme Wasser abstellen. Das zwei Kinder davon betroffen sind, scheint niemanden zu stören, die Richter am allerwenigsten.
Aber Geld ist ja wichtiger als Kindeswohl…


















Mittwoch, 11 November, 2009 um 09:31
Das abbstrakte daran folgt noch. Nach dem der Mutter nachgewiesen werden konnte ihrer elterliche Sorge nicht nachgekommen zu sein, spricht der Jugendrichter XY der Mutter das Sorge- sowie Aufenthaltsrecht ab. Beide Kinder werden in Pflegefamilien untergebracht.
Nur wenige Monate später hat sich die leibliche Mutter das Leben genommen. Ärzte bestätigen psychische Probleme. Nachbarn sprechen von sozialen Anpassungsschwierigkeiten.
http://www.duckhome.de/tb/archives/5183-An-die-untaetige-Regierung-Moritat-vom-Kinde-im-Abort.html
Montag, 23 Mai, 2011 um 15:22
That saves me. Thanks for being so sienbsle!