19
Okt
Im Namen des Volkes?
Ach wirklich? Also dann gehöre ich wohl nicht zum Volke. Und viele andere auch nicht.
Rechtssprechung?
@ 2009-10-17 – 10:49:46
Recht ändert sich,
nicht das Gericht.
Habt Dank Ihr Richter,
Ihr lehrtet mich:
Recht mich zu Richten
hab nur ich!
(Hans Scheibner)Ich weiß nicht so richtig - irgend etwas in mir, vielleicht mein natürliches Rechtsempfinden, sträubt sich immer mehr gegen das, was unsere Gerichte so “im Namen des Volkes” entscheiden (in meinem Namen erfolgen derartige Entscheidungen nämlich garantiert nicht!). Da wird einer langjährigen Mitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie zwei Brötchenhälften, die ohnehin im Müll gelandet wären, aufgegessen hat. OK, man könnte jetzt natürlich dagegen argumentieren, dass der Müll im Falle der Spende an eine Tafel ein steuerlich absetzbarer Wertgegenstand gewesen sein könnte. Bei einer Kassiererin ist ein 1,30-Euro-Pfandbon der ausschlaggebende Punkt, in noch einem weiteren Fall sind es sechs zum Wegwerfen bestimmte Maultaschen.
Ein zwangsläufig hungriger Hartz-IV-Abhängiger in Thüringen stiehlt ein Brötchen für 85 Cent und wandert deswegen sechs Monate in Haft ( http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198dc1432601.php ). Vor einiger Zeit galt es noch als “Mundraub”, wenn man in einem Supermarkt Lebensmittel entwendet und sogleich aufgebraucht hat. Nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB wurde Mundraub bis 1975 mit einer Geldstrafe zu maximal fünfhundert Deutsche Mark oder mit Freiheitsstrafe bis maximal sechs Wochen bestraft. Diese Zeiten sind dank wachsender Armut vorbei.
Zwei Bäcker testen einen neuen Brotaufstrich und werden wegen Diebstahls von Firmeneigentum belangt. Der langjährigen Mitarbeiterin einer Einzelhandelskette wurde gekündigt, weil sie eine Weintraube aus der Dekoration gegessen hatte ( http://www.n24.de/news/newsitem_4895719.html ). Eine Obstverkäuferin nahm einen halbvergammelten Kiwi mit und flog raus. Bei einer anderen Verkäuferin war ein Stück Bienenstich der Grund - und so weiter, endlos. Wer sich zwecks privater Nutzung einen Kinofilm aus dem Internet runterlädt, der muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen und Schadensersatz an die Filmindustrie berappen. Kleinigkeiten, Peanuts - Sachen, die nicht mal ein Loch in der Portokasse des betroffenen Unternehmens verursacht hätten.
Die andere Seite: Ein gewisser Peter Hartz, maßgeblich mitwirkend bei der VW-Korruptionsaffäre im Juli 2005, bei der es lt. Medienberichten um die Veruntreuung von mindestens zwei Millionen Euro ging, erhielt eine Geldstrafe und Bewährung. Würde man gleiches Strafmaß wie bei dem Hartz-IV-Abhängigen in Thüringen zugrunde legen, dann hätte hochgerechnet dieser Herr Peter Hartz knapp drei Millionen Jahre kriegen müssen - und zwar ohne Bewährung. In der Siemens-”Amigo”-Affäre ging es mindestens um veruntreute 14 Millionen Euro. Der frühere Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt ( http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/642098/Ex-Vorstand-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html ). Ein Herr Klaus Zumwinkel schleuste einen siebenstelligen Eurobetrag an der Steuer vorbei und bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung. Kinderpornografie wird mit zwei Jahren Knast geahndet; Schadensersatz für die betroffenen Kinder ist nicht vorgesehen - welch ein Unterschied zur Filmindustrie.
Bei den mittelalterlichen, absolutistischen Herrschern wurde das, was vom Tisch der Reichen übrig blieb, an die Armen verteilt. Das war vielleicht unsozial, aber in gewisser Weise noch menschlich. Heute wird es mit Existenzvernichtung bestraft, wenn eine bedürftige Person sich die Reste einverleibt. Das ist nicht nur im höchsten Maße unsozial, das ist schlichtweg auch noch unmenschlich! Und es geht vor Gericht. Und die Gerichte sprechen inhumane Urteile “im Namen des Volkes”. Gegen die “kleinen Leute”. Alle sind vor dem Gesetz gleich - nur sind wohl einige auch etwas gleicher, vor allem dann, wenn sie kein Geld haben. Was hat das noch mit einem Rechtsstaat zu tun?
Meiner Meinung nach ähnelt das eher mafiösen Strukturen. Es fällt mir mittlerweile wirklich schwer, einen Unterschied zwischen Rechtsstaat und organisiertem Verbrechen zu erkennen. Doch, halt: Einen Unterschied gibt es wirklich. Die Nadelstreifenträger, die noch nicht erwischt worden sind, sind in die Gesetzgebung involviert. Wen verwundert es dann noch, wenn die Partei der Nichtwähler hier inzwischen die größte Partei ist? Ich für meinen Teil betrachte die Besteuerung der “kleinen Leute” und die Sanktionierung Hartz-IV-Abhängiger mittlerweile genauso wie eine Schutzgelderpressung!
Zum Originalartikel
Herzlichen Dank an den Autor für die Erlaubnis, diesen Artikel hier auf Lumperladen.de veröffentlichen zu dürfen.

















