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17
Aug

Gebt ab Eure Waffen…

Mit Änderung des Waffengesetzes am 25.07.2009 wurde wieder eine Amnestieregelung getroffen, die es Waffenbesitzern illegaler Waffen ermöglicht, diese straffrei abzugeben. Die Abgabe kann entweder im Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung (Abt. Ordnungsangelegenheiten) oder bei den Polizeidienststellen erfolgen.

Rechtsgrundlage:

§ 58 WaffG (Altbesitz)

(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

dazu auch folgender offizieller Link des BMI:

http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Aenderungen2009/aenderungen2009.html

Damit also unser Land noch sicherer wird sind alle, die illegal eine Waffe besitzen, aufgerufen diese bis zum 31. Dezember 2009 abzugeben.

Man wende sich an die nächste Polizeidienststelle oder an die Waffenbehörde des zuständigen Land- oder Stadtkreises.

Ein Kommentare zu diesem Beitrag. to “Gebt ab Eure Waffen…”

  1. Titus sagt:

    Gebt ab eure Waffen…

    …damit ihr im wahrscheinlichen Falle einer Revolution oder gar Bürgerkriegs nach der BT-Wahl vollkommen wehrlos seid.

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