03
Apr
Fast wie zu alten Zeiten
Rechtsgrundlage für Ausreiseverbote bildet das Deutsche Passgesetz. Gemäß §10 Absatz 1 darf die Ausreise untersagt werden, wenn der ausreisewillige Deutsche “die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet .”
Endlich weiß ich auch warum der DDR-Bürger nicht ohne Weiteres ausreisen durfte:
Er hat die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland Deutschen Demokratischen Republik (heute vielfach ehemalige DDR genannt) gefährdet.
Aber das Einsperren der DDR-Bürger war ja Unrecht (weil dafür ja die staatlichen Organe der ehemaligen DDR zuständig waren), im Gegensatz zu den Ausreiseverboten für einige wenige BRD-Bürger, da ist alles rechtens, denn wir leben ja jetzt in einem Rechtsstaat - und da sind die staatlichen Organe natürlich nahezu unfehlbar…


















Freitag, 1 April, 2011 um 10:47
Es hat sich schon in den letzten 18 Monaten klar und deutlich herausgestellt, dass Westerwelle nicht das Format hat, ein Staat wie die BRD als Außenamtschef zu repräsentieren. Aber auch innenpolitisch hat er sich durch seine Hartz4-Aussagen disqualifiziert. Als Staatsbürger dieses Landes neigt man bereits zum Fremdschämen für unseren Außenminister. Die Frage ist einzig, wann erlöst uns Westerwelle und tritt zurück?