29
Aug
Alles erlaubt, was nicht verboten ist
und genauso ist es auch mit der Datenweitergabe von den Meldeämtern an Private und Firmen. Ja wenn es denen keine verboten hat, ist es halt erlaubt.
Und der Gesetzgeber verbietet es natürlich nicht, wegen der Wirtschaft, zum Beispiel. Oder wegen der Parteien, damit die ihre Wahlwerbung persönlich abgeben zielgerichtet zuschicken können.
Also müssen wir es den Meldeämtern verbieten, und zwar möglichst alle! Jeder Bürger muß zum Meldeamt und der Weitergabe seiner Daten widersprechen, also die Weitergabe seiner Daten verhindern.
Näheres dazu, also zum sächsischen Melderecht, ist auf Umgebungsgedanken zu finden - DANKE.
Ich habe dieses vor vielen Jahren gemacht, und zwar die Weitergabe an Parteien zwecks Wahlwerbung verboten, und ehrlich es hat nicht weh getan und mir fehlt auch nichts, am allerwenigstens die Wahlwerbung.
















