Und drei sind eine Bande….
Dienstag, 29 April, 2008“Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen… und muß spätestens 72 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.”
So steht es im Entwurf des Bayerischen Versammlungsgesetztes. Versammlung zu Zweit, so etwas kann nur Juristen einfallen, aber…
Art. 2 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
(1) Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf [...]















