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    07
    Mär

    Whistleblower-Netzwerk fordert Aufschub der Verjährung von Amtsdelikten

    Presseerklärung vom Whistleblower-Netzwerk e.V., 05.03.2010

    Verantwortung von Amtsträgern stärken

    Whistleblower-Netzwerk fordert Aufschub der Verjährung von Amtsdelikten

    Whistleblower, also Menschen die auf Missstände hinweisen, machen in Deutschland leider immer noch viel zu häufig die Erfahrung, dass z.B. auch „öffentliche“ Institutionen (Behörden, Ministerien) sie im Einsatz für öffentliche Interessen nicht unterstützen. Stattdessen werden derlei Hinweise geleugnet, vertuscht oder die Aufklärung auf die lange Bank geschoben. Wenn nach vielen Jahren die Fakten dann doch noch ans Tageslicht kommen, können die verantwortlichen Amtsträger oder untätige Strafverfolger nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Einer der Gründe: etwaige Straftaten, z.B. Strafvereitelung im Amt, Begünstigung im Amte, Rechtsbeugung, Verleitung von Untergebenen zu strafbaren Handlungen, sind verjährt.

    Mit einer E-Petition an den Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende des Netzwerks, Guido Strack,  im November 2009 eine Initiative gestartet, um Änderungen herbei zu führen. Sein Vorschlag lautet: die Verjährung von Amtsdelikten, insbesondere von Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung, soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch sein oder ein vorgesetztes Amt innehat. Ähnlich wie bei sexuellen Straftaten gegen Minderjährige, bei denen bereits heute ein Verjährungsaufschub gilt, besteht nämlich auch hier die Gefahr, dass die Aufdeckung der Straftat durch ein Abhängigkeitsverhältnis und die besondere Machtstellung der Täter be- oder verhindert wird. Diese nutzen die ihnen durch ihr Amt verliehene hierarchische Macht und ihre damit oft einhergehende Stellung als Vorgesetze zur Vertuschung und Einschüchterung. Ohne die viel zu selten vorhandene Bereitschaft von Untergebenen, als Whistleblower bzw. Zeugen gegen ihre ‚Chefs’ auszusagen, wird sich aber andererseits deren strafbares Verhalten meist nicht gerichtsfest nachweisen lassen. Zugleich macht es ihre Weisungsgebundenheit selbst Staatsanwälten schwer, gegen Regierungsmitglieder und deren Amigos vorzugehen, so lange diese in Amt und Würden sind. Schließlich gibt es oft, z.B. bei Korruption und Strafvereitelung, auch keinen unmittelbar persönlich Geschädigten,  sondern nur rechtswidrig Begünstigte, die ebenfalls schweigen.

    Trotz guter Argumente stand die Petition bisher unter keinem guten Stern. Der Petitionsausschuss lehnte die Behandlung als E-Petition ohne jede Begründung ab und schlägt nach Einholung einer Stellungnahme des Justizministeriums nunmehr deren Einstellung durch den Ausschussdienst vor, wodurch eine politische Diskussion im Petitionsausschuss selbst vermieden würde. Dies, obwohl sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger jüngst beim politischen Aschermittwoch selbst noch für eine effektive Strafverfolgung von etwaigen Straftaten im Umfeld der Affären um die Bayerische Landesbank stark gemacht hat,  ebenso aktuell der katholischen Kirche große Aufklärungsdefizite vorwirft.

    Whistleblower-Netzwerk hat die Petition und die Reaktionen des Petitionsausschusses jetzt auf seiner Webseite www.whistleblower-netz.de veröffentlicht und bittet um Unterstützung. Diese kann z.B. geschehen durch die Zusendung von Beispielsfällen, in denen Staatsanwaltschaften die Ermittlungen gegen Amtsträger mit dem Argument der Verjährung verweigert oder eingestellt haben, aber auch durch Nachfragen bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses, warum sie diese Petition nicht unterstützen. „Gerade von jenen Rechtspolitikern, die ansonsten nach schärferem Einschreiten rufen, sollte  doch eigentlich erwarten werden, dass sie diese Petition unterstützen. Oder sollten sie eventuell Angst haben, es sich dadurch mit einigen Kollegen und vasallentreuen Beamten zu verscherzen?“ fragt Guido Strack. Er empfiehlt allen, die glauben, solche Fälle gäbe es doch gar nicht, die Lektüre des Buchs „Macht und Missbrauch“ des CSU-Mitglieds und ex-Ministerialrats Wilhelm Schlötterer, einen Blick auf die aktuelle Affäre um die hessischen Steuerfahnder und den Besuch der Webseite www.anstageslicht.de/ whistleblower. Unter jener Adresse hat das Dokumentionszentrum „ans Tageslicht.de“ an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg, ein Kooperationspartner des Whistleblower-Netzwerks, neben den genannten noch weitere Fälle dokumentiert.

    Materialien:

    Ansprechpartner für die Presse:

    Guido Strack, Allerseelenstr. 1n, 51105 Köln
    http://www.whistleblower-net.de/content/view/193/66/lang,de/


    Quelle: Whistleblower-Netzwerk e.V.
    Die Verbreitung dieser Presseerklärung ist erwünscht.


    07
    Mär

    Herzlichen Glückwunsch nach Island

    Isländer stimmen mit überwältigender Mehrheit gegen Entschädigungsplan

    Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung lehnen eine Begleichung britischer und niederländischer Verluste durch heimische Steuergelder ab


    07
    Mär

    Betrug und Selbstbetrug

    “Die Menschen waren in der Politik stets die einfältigen Opfer von Betrug und Selbstbetrug, und sie werden es immer sein, solange sie nicht lernen, hinter allen möglichen moralischen, religiösen, politischen und sozialen Phrasen, Erklärungen und Versprechungen die Interessen dieser oder jener Klassen zu suchen.” -

    Wladimir Iljitsch Uljanow, Kampfname Lenin: in “Drei Quellen und drei Bestandteile des Marxismus”, 1913, Werke, Band 19, Dietz-Verlag, Berlin 1977, S. 3-9

    Und zur Bestätigung dieser Aussage von Lenin kann man sich die “eigenartigen” Vorgänge in Hessen zu Gemüte führen:

    Vier hessische Steuerfahnder wurden der hessischen Landesregierung zu eifrig. Sie sollen dem CDU-Schwarzgeld-Skandal nachgegangen sein und erhielten dann Anweisung, sich mit diesem Problem nicht mehr zu beschäftigen. Sie weigerten sich, wurden dann gemobbt, versetzt und schließlich mit Gefälligkeits-Gutachten eines Nervenarztes für verrückt erklärt und pensioniert. Man sollte nicht glauben, dass solche Machenschaften bei einer deutschen Landesregierung vorkommen. Aber wo Roland Koch darauf steht, ist auch Roland Koch drin…


    05
    Mär

    Sittenwidrige Löhne in Sachsen vor Gericht bringen!

    Pellmann: Sächsische Jobcenter müssen wegen sittenwidriger Löhne klagen – Stralsunder Beispiel sollte Schule machen

    Zu den Antworten der Staatsregierung auf seine Kleinen Anfragen (Drucksachen 5/1258 und 5/1259) zu sittenwidrigen Löhnen in Sachsen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Dietmar Pellmann:

    Aus den Antworten von FDP-Justizminister Martens geht hervor, dass die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und optierenden Landkreise Sachsens in keinem einzigen Fall wegen vermuteter Sittenwidrigkeit von Löhnen geklagt haben. Diese Untätigkeit ist unverständlich, denn allein das Jobcenter in Stralsund hat bisher in 17 Fällen vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht – mit Erfolg (siehe „Süddeutsche Zeitung“ von heute: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/730/504937/text/). So wurden knapp 132.000 Euro an Lohnnachforderungen geltend gemacht, die bisher vom Jobcenter an „Aufstocker“ gezahlt wurden, also an Menschen, die trotz Arbeit zum Amt gehen müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht.

    Der Chef des Jobcenters Stralsund wird mit der Aussage zitiert, man haben noch Material für bis zu 100 weitere Fälle. Auch im Niedriglohnland Sachsen, wo bereits schätzungsweise 150.000 Erwerbstätige zu den „Aufstockern“ zählen, dürfte es Tausende von Menschen geben, die von ihren Arbeitgebern mit sittenwidrigen Löhnen abgespeist werden und sich dann ans Amt wenden müssen. So zahlen faktisch die Steuerzahler/innen einen Gutteil der Löhne und steigern die Profitrate von asozial handelnden Unternehmern. Das darf nicht sein und kann sich die öffentliche Hand in Zeiten erheblicher Steuerausfälle, die zurzeit gerade auch in Sachsen auf Kosten der sozialen Grundversorgung zu gehen drohen, überhaupt nicht leisten.

    Wir fordern deshalb die ARGEN und optierenden Kommunen Sachsens auf, konsequent auf Lohnnachzahlungen gegen Unternehmer zu klagen, die sittenwidrige Löhne zahlen.

    Quelle: Pressemitteilung 114/2010 der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag


    02
    Mär

    Ehe Ihr Euch zu sehr freut - ein Zitat:

    Innenminister Markus Ulbig: Vorratsdatenspeicherung bleibt wichtiges Mittel bei der Verbrechensbekämpfung

    „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die wichtige Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist die Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zugelassen.
    Das Verfassungsgericht trägt damit den Bedürfnissen der Bürger nach Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen ein wichtiges Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit und in der Terrorismusbekämpfung kann Vorratsdatenspeicherung weiterhin verwendet werden.

    Ich erwarte, dass der Bund so schnell wie möglich eine verfassungskonforme Regelung vorlegt. Verzögerungen und rechtliche Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind nicht hinnehmbar.”

    Markus Ulbig
    Sächsischer Staatsminister des Innern

    Quelle:
    SMI - Sächsisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung vom 02.03.2010

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